Warum wir uns zu Wort melden
In Bergneustadt wird derzeit intensiv über mögliche Windenergieanlagen diskutiert. Da dabei auch Flächen des Oberbergischen Kreises eine Rolle spielen, beschäftigt uns das Thema unmittelbar als GRÜNE Kreistagsfraktion.
Wir haben uns deshalb mit der Situation vor Ort beschäftigt und dazu auch mit Bürgermeister Matthias Thul gesprochen. Gleichzeitig wirbt die Initiative „Gegenwind Bergneustadt“ um Markus Rädler gegen die Windkraftplanungen und hat sich mit ihren Argumenten öffentlich an Politik und Verwaltung gewandt.
Wir halten eine offene Diskussion über die Windenergie für richtig und wichtig. Wo dabei jedoch aus unserer Sicht falsche oder irreführende Behauptungen Grundlage der Debatte werden, wollen wir diese nicht unwidersprochen stehen lassen.
Deshalb haben wir Markus Rädler mit folgendem offenen Brief geantwortet.
barrierefreie, screenreader-geeignete Textfassung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Oberberg
Neudieringhauser Straße 2
51645 Gummersbach
An Herrn Markus Rädler
Am Schürenfeld 7
51702 Bergneustadt-Attenbach
GRÜNE FRAKTION IM KREISTAG
Fraktionsbüro
Neudieringhauser Straße 2
51645 Gummersbach
Telefon: 02261 24540
www.gruene-oberberg.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr.
Fraktionsbüro: Lars Schmeisser
E-Mail: kreistagsfraktion@gruene-oberberg.de
Marie Brück
Fraktionssprecherin
Telefon: 0151 17243593
E-Mail: marie.brueck@gruene-oberberg.de
Seb Schäfer
Stellvertretender Fraktionssprecher
Telefon: 0160 6282818
E-Mail: seb.schaefer@gruene-oberberg.de
Bus und Bahn: Bahnhof Gummersbach-Dieringhausen
Gummersbach, 23. September 2026
Offene Antwort auf den Brief von Markus Rädler vom 15. September 2026
Guten Tag Herr Rädler,
auf Ihren Offenen Brief an die Hauptverwaltungsbeamten und Mitglieder des Kreistages möchten wir öffentlich antworten. Zunächst vorausgeschickt: Es ist Ihr gutes Recht, auf die Entscheidung zur Errichtung von Windenergieanlagen, kurz WEA, in Bergneustadt Einfluss nehmen zu wollen. Wir möchten Sie aber bitten, dabei sauber und faktenbasiert zu argumentieren. Das ist bisher überwiegend nicht der Fall.
Unsere Fraktion ist dem Vorschlag von Landrat Klaus Grootens und Bürgermeister Mathias Thul gefolgt und hat der informellen Bürgerbefragung über die Nutzung von kreiseigenen Grundstücken zugestimmt. Wir Kreistagsmitglieder sind dabei frei in unserer Entscheidung und nicht gebunden an diese Befragung, wie Sie wissen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im oberbergischen Kreistag wird, unabhängig vom Ergebnis der Befragung, einer Nutzung für Windenergie zustimmen, wenn darüber im Kreistag entschieden werden sollte. Diese einstimmige Entscheidung in unserer Fraktion richtet sich dabei nicht gegen die Bergneustädter Bürgerinnen und Bürger, sondern gegen falsche und irreführende Behauptungen, die zur Ablehnung von Windenergieanlagen führen.
Wir möchten zur Erläuterung auf die Argumente der Bürgerinitiative Gegenwind-Bergneustadt genauer eingehen.
Ihre Behauptung: Zerstörung des Naherholungsgebietes Sülemicke, Beulberg und Umgebung.
Die im Regionalplan für die Nutzung von Windenergie ausgewiesenen Flächen liegen zwingend im Freiraum, der land- und forstwirtschaftlich und auch für Freizeitaktivitäten genutzt wird. Diese Flächen werden nicht zerstört, alle Nutzungen bleiben möglich.
Die für die Errichtung von Windenergieanlagen nutzbaren Waldflächen sind Brachflächen, auf denen die Fichten wegen des Borkenkäfers abgestorben sind und die anschließend geräumt wurden. Großflächige Rodungen von Laub- oder Mischwald für die Windenergienutzung sind gesetzlich nicht gestattet.
Die tatsächlich in Anspruch genommene Grundfläche für eine Windenergieanlage in der vorgesehenen Größenordnung liegt bei weniger als einem Hektar, inklusive Kranstellflächen. Für die Zuwegungen müssen, je nach endgültigem Standort, voraussichtlich vorhandene Wirtschaftswege verbreitert beziehungsweise Schleppkurven vorübergehend ausgebaut werden. Diese werden nach Fertigstellung zurückgebaut.
Die Stahlbetonfundamente vergleichbarer Anlagen haben einen Durchmesser von 25 bis 30 Metern und werden in einer Tiefe von nicht mehr als zwei Metern unter Geländeoberkante eingebaut. Wie viele Transportfahrten für die Baumaßnahmen letztlich erforderlich sein werden, lässt sich seriös heute noch nicht sagen.
Ihre behaupteten Flächen- und Volumenangaben sind also deutlich übertrieben und bei den Lastkraftwagen-Fahrten mindestens um den Faktor 10 zu hoch.
Ihre Behauptungen: Ständiger tieffrequenter Schall über Bergneustadt. Zusätzlicher Infraschall über Bergneustadt.
Die Genehmigung von Windenergieanlagen erfolgt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte ist dabei ein für die Genehmigung entscheidendes Kriterium.
Schallgrenzwerte von 50 Dezibel A tagsüber und 35 Dezibel A nachts dürfen in reinen Wohngebieten nicht überschritten werden. In Mischgebieten beziehungsweise Allgemeinen Wohngebieten liegen die zulässigen Grenzwerte etwas höher.
Ein Schalldruckpegel von 50 Dezibel A ist vergleichbar mit der Lautstärke einer normalen Unterhaltung. Moderne Windenergieanlagen bleiben in den zulässigen Abständen zu Wohnbebauung deutlich darunter.
Tieffrequenter Schall und Infraschall liegt unterhalb der vom menschlichen Ohr wahrnehmbaren Schwelle von circa 20 Hertz. Er wird von vielen natürlichen und technischen Schallquellen in unterschiedlicher Stärke erzeugt, so zum Beispiel durch Wind oder technische Anlagen.
Auch solche niederfrequenten Schallemissionen werden im Typprüfungsverfahren der Hersteller geprüft und müssen im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Tonhaltiger Schall von Windenergieanlagen ist nicht zulässig, aber je nach Windrichtung können Geräusche des Rotors unter Umständen auch noch in einigen hundert Meter Entfernung wahrgenommen werden.
Ein Überschreiten der Lärmgrenzwerte in den genannten Ortsteilen von Bergneustadt durch mittel- oder niederfrequente Schallwellen ist nicht zu befürchten, diese Behauptung ist falsch.
Ihre Behauptung: Negative Entwicklung der Immobilienwerte in Bergneustadt.
Diese Befürchtung lässt sich leicht prüfen und entkräften. Im Internet gibt es einige kostenlose Immobilienportale, die über Immobilienpreise in den Kommunen informieren. Wer dort die Standorte mit starker Windenergienutzung überprüft, wird eine ähnliche Preisentwicklung wie in vergleichbaren Kommunen mit wenigen Anlagen feststellen.
So liegt der Quadratmeterpreis in der Stadt Lichtenau, circa 11.000 Einwohner und 187 Windenergieanlagen, für Häuser in Lichtenau bei durchschnittlich 2.149 Euro und ist in den letzten zehn Jahren um 66 Prozent gestiegen.
Der Quadratmeterpreis für Häuser in Bergneustadt-Wiedenest liegt laut dem gleichen Portal bei durchschnittlich 2.672 Euro und ist seit 2017 ebenfalls um über 60 Prozent gestiegen.
Die Befürchtung über eine Entwertung von Immobilien ist also haltlos.
Ihre Behauptung: Deutschland hat bereits zu viel Photovoltaik und Windkraft installiert.
Diese Berechnung entbehrt jeder Grundlage. Der Strombedarf wird in Wattstunden gemessen, nicht in installierter Leistung. Er betrug in Deutschland im Jahr 2025 526 Terawattstunden, das sind 526 Milliarden Kilowattstunden.
Er ist in den letzten Jahren durch Energiesparmaßnahmen und effizientere Anlagen leicht gesunken, erwartet wird jedoch zukünftig ein deutlicher Anstieg des Strombedarfs durch die notwendige Elektrifizierung von bisher fossilen Energienutzungen.
Heizungen, Elektroautos und Industrieprozesse benötigen in Zukunft mehr Strom als heute. Allein für die geplanten Großrechenzentren in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine zusätzliche Leistung von 2,4 Gigawatt bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
Bis 2045 muss Deutschland netto treibhausgasneutral werden, das schreibt das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Die Ausbaupläne für die Erneuerbaren Energien sind daran ausgerichtet.
Es sind also nicht zu viel Photovoltaik und Windenergieanlagen installiert, sondern wir benötigen noch deutlich mehr Energie und auch installierte Leistung.
Diese Behauptung ist also falsch.
Ihre Behauptung: Speicher sind nicht vorhanden.
Stromspeicher sind vorhanden, jedoch nicht in ausreichender Kapazität. Der Ausbau von Großspeichern hat bisher nicht mit dem Ausbau der Erzeugung Schritt gehalten, das lag nicht zuletzt an fehlenden Anreizen und hohen Speicherkosten.
In den letzten Jahren sind jedoch die Preise für Batteriespeicher extrem gesunken, so dass der Bau von Großspeichern stark zugenommen hat. Wünschenswert wären weitere marktwirtschaftliche Anreize, die von der amtierenden Bundesregierung bisher vernachlässigt werden.
Wir halten den dort favorisierten Ausbau von Spitzenlast-Gaskraftwerken nicht für den richtigen Weg. Stromspeicher müssen also weiter ausgebaut werden, diese Behauptung ist also irreführend.
Ihre Behauptung: Für Windenergieanlagen werden staatliche Subventionen gezahlt.
Die garantierten Einspeisevergütungen für Windenergieanlagen gelten nur für Altanlagen und werden nicht aus Steuermitteln, sondern aus der EEG-Umlage gezahlt.
Für die in Bergneustadt geplanten Anlagen legt das seit 2017 geltende EEG-Gesetz den vergüteten Strompreis mittels Ausschreibungen fest. Die Bundesnetzagentur ermittelt dabei die Mindestpreise für den Strom aus Erneuerbaren Energien nach den abgegebenen Geboten der Betreiber.
In der letzten Ausschreibung im August 2026 lag dieser gemittelte Zuschlagspreis bei 4,79 Cent pro Kilowattstunde.
Subventionen werden für die Anlagen in Bergneustadt nicht gezahlt, diese Behauptung ist falsch.
Richtig jedoch ist:
Windenergie ist heute schon die günstigste Form der Energieerzeugung.
Die in Bergneustadt geplanten Anlagen des neuesten Typs erzeugen Strom für unter 5 Cent pro Kilowattstunde.
Industrie und Gewerbe in Bergneustadt können von niedrigen Strompreisen profitieren.
Über Energielieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements, oder Direktleitungen können Betriebe Windstrom zu günstigen Preisen beziehen. Erforderlich sind dafür vertretbare Anschlussentfernungen und angepasste Speicherkapazitäten.
Bürgerinnen und Bürger gewinnen finanziell durch Windenergie.
Das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen eröffnet seit 2024 umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen. Diese sind frei verhandelbar und sollten vor der Errichtung zwischen Stadt und Betreiber ausgehandelt werden.
Sie und die anderen Ratsmitglieder in Bergneustadt sollten sich für eine möglichst vorteilhafte Vereinbarung mit den potenziellen Betreibern der Windenergieanlagen einsetzen. In vielen Kommunen kommen diese dann Vereinen, Schulen oder Kitas zugute.
Das Bürgerenergiegesetz legt eine Mindestzahlung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde über 20 Jahre fest, sollte eine solche Beteiligungsvereinbarung nicht zustande kommen.
Außerdem kommen die Gewerbesteuerzahlungen einer Betreibergesellschaft dem Haushalt der Stadt zugute.
Wind- und Solarstrom macht uns unabhängig von fossilen Energieimporten.
Deutschland importiert jährlich Öl, Gas und Kohle für über 70 Milliarden Euro. Davon profitieren vor allem Länder im Nahen Osten, die USA und nach wie vor Russland. Den größten Teil dieses Geldes zahlen Bürgerinnen und Bürger an der Tankstelle und bei der Heizungsabrechnung.
Erneuerbare Energien sind die wichtigste Grundlage für die Reduzierung unserer CO2-Emissionen.
Die Klimakrise ist ohne Erneuerbare nicht zu bewältigen. Tatsächlich sind wir heute schon auf dem Weg in eine deutlich zu heiße Welt, das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ist nicht mehr zu schaffen. Umso wichtiger ist ein ambitionierter Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.
Deutschland und Bergneustadt sind Teil der weltweiten Bemühungen für die globalen Klimaziele.
Beliebte Argumente gegen den Ausbau von Erneuerbaren Energien bestreiten die Bedeutung Deutschlands oder einer Kommune für das Klima. Tatsächlich aber hat nach unserer Überzeugung jedes Land und jede Region einen Beitrag zu leisten.
Deutschland hat als eine der größten und ältesten Industrienationen einen erheblichen Anteil an den weltweit bisher emittierten Treibhausgasen und damit auch eine besonders große Verantwortung für den Klimaschutz.
Im Oberbergischen stehen im Vergleich zu anderen Regionen bisher nur wenige Windräder. Ein Ausbau, wie er an der Küste oder zum Beispiel im Paderborner Land stattfindet, ist aber aufgrund von Topographie und Besiedlungsdichte hier nicht möglich.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Argumentation zu überprüfen und einer verantwortungsvollen Nutzung der Windenergie in Bergneustadt zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Marie Brück
Fraktionssprecherin
Sebastian Schäfer
Stellvertretender Fraktionssprecher
