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18.05.2021

GRÜNER Erfolg – Natürliche Agger- Flusslandschaft bleibt vorerst erhalten!

Freifließende natürliche Agger bei Ohl- Grünscheid  Foto: Friedrich Meyer

Durch eine Kleine Anfrage von Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, ist der drohende Wiederaufstau von Ohl-Grünscheid vorerst verhindert worden. "Wir begrüßen sehr, dass erstmal Zeit gewonnen wurde, in der die Landesregierung hoffentlich endgültig zu der Entscheidung kommt, die natürliche Flusslandschaft an dieser Stelle der Agger zu erhalten, die sich nach dem angeordneten Abstauen in 2019 auf natürliche Weise gebildet hat" so Kreissprecher Marc Zimmermann.

Der von der Bezirksregierung Köln für Frühjahr 2021 angekündigte Wiederaufstau nach Einbau eines neuen Stahlwehres ist von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser vorerst gestoppt worden. Norwich  Rüße hatte in seiner Anfrage wissen wollen, ob die Landesregierung einen Wiederaufstau der Stauanlage ausschließt, solange diese nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Die Antwort: "Der Wiederaufstau der Stauanlage Ohl-Grünscheid wird erst dann erfolgen können, sobald die Stauanlage die Anforderungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllt." Damit ist nach unserer Auffassung eindeutig festgelegt, dass frühestens nach Abschluss der "Vertieften Überprüfung" der Wehranlage wieder aufgestaut werden darf. Zu dieser Überprüfung gehört auch eine aktuelle Berechnung der zu erwartenden Wassermengen; der Aggerverband erarbeitet derzeit ein s.g. „Niederschlag-Abfluss-Modell“, in dem auch zukünftige Starkregenereignisse berücksichtigt werden müssen.

Andrea Saynisch, Fraktionssprecherin der Grünen im Kreistag: „Damit hat die beharrliche Arbeit unseres Wasserexperten Friedrich Meyer ein weiteres Mal zu einem guten Zwischenergebnis für die natürliche Agger geführt. Als sachkundiger Bürger im Umweltausschuss hat er nicht lockergelassen, die Kreisverwaltung und die Bezirksregierung zu konsequentem Handeln anzutreiben. Die Bezirksregierung muss sich fragen lassen, warum sie das Landeswassergesetz in diesem Fall bisher nicht durchgesetzt hat. Auch die seit 2006 bestehende Vorschrift, nach der Talsperren (zu denen per Definition auch die Wehre der Agger gehören) alle 10 Jahre nach DIN 19700 genau zu prüfen sind, hat sie gegenüber dem Betreiber bisher eher kulant betrieben. Damit muss Schluss sein, im Interesse der Sicherheit und zum Nutzen der Natur!“

Die s.g. Aggerkette besteht aus 6 Stauwehren, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 50er Jahre zur Regulierung des Flusses und zur Stromgewinnung erbaut wurden. Heute sind sie im Eigentum der Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG mit Sitz in Deggendorf, Bayern. Dahinter steht der Energie- und Immobilienunternehmer Christian Auer aus München.

Link zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage: Drucksache 17/13413

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